Als Sachverständiger für Immobilienbewertung erstellt ich Verkehrswert- / Marktwertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch (Bau GB). Der Verkehrswert (Marktwert) ist hier wie folgt definiert:
„Der Verkehrswert (Marktwert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitraum, auf dem sich die Ermittlung bezieht, mit gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Die Gutachten zur Bewertung von Immobilien und unbebauten Grundstücken erstatte ich nach der in Deutschland an zuwendeten Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und nach den dort enthaltenen normierten Wertermittlungsverfahren.
Ich biete Verkehrswert-/Marktwertgutachten für folgende Objekte an:
- Einfamilienwohnhäuser, Reihenhäuser, Doppelhäuser
- Mehrfamilienwohnhäuser
- gemischt genutzte Objekte (Wohn- und Geschäftshäuser)
- Gewerbeobjekte
Verkehrswert- bzw. Marktwertgutachten werden für folgende Bewertungsanlässe benötigt und erstellt:
- Verkehrswertgutachten/Marktwertgutachten für Kauf und Verkauf von Immobilien und
unbebauten Grundstücken - Verkehrswertgutachten/Marktwertgutachten für Nachlassangelegenheiten
- Verkehrswertgutachten/Marktwertgutachten für steuerliche Bewertungen
- Verkehrswertgutachten/Marktwertgutachten zur Teilungsvorbereitung
- Verkehrswertgutachten/Marktwertgutachten zur Vermögenssicherung
- Verkehrswertgutachten/Marktwertgutachten zur Sicherung und zum Gestalten von Rechten
- Verkehrswertgutachten/Marktwertgutachten bei Zwangsversteigerungen